Bubenzer Recht

Rechtsanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht

Konsequente Vertretung auf spezialisierten Rechtsgebieten.

Fokussierte Rechtsberatung. Konsequente Vertretung.

Medizinrecht, Versicherungsrecht, Personenschäden und Erbrecht – außergerichtlich und vor Gericht.

Als Rechtsanwalt bin ich bestrebt, meinen Mandanten als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

 

Ich habe meine Kanzlei bewusst auf einige wenige Rechtsgebiete konzentriert – Bereiche, die inhaltlich zusammenhängen und in denen ich seit Jahren Mandanten berate und vertrete: das Medizinrecht, das Versicherungsrecht, das Recht der Personenschäden und das Erbrecht.

 

Dieser Fokus ermöglicht es mir, meine Mandanten auf höchstem Niveau zu unterstützen. Das sehe ich als Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen meiner Mandanten in außergerichtlichen Verhandlungen, aber selbstverständlich auch vor Gericht, wenn nötig, in allen Instanzen.

/ 01 Medizinrecht

Medizinrecht mit Augenmaß – für Patienten und Behandler

Medizinische Behandlungen bergen Risiken und nicht immer haben sie den gewünschten Erfolg. Kommt es zu einem Behandlungsfehler oder einem ärztlichen Kunstfehler, können Patienten Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld haben.

Nicht jede negative Folge einer Behandlung liegt jedoch in der Verantwortung des Arztes. Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich deswegen sowohl Patienten als auch Ärzte und Behandler vornehmlich im Bereich der Arzthaftung.

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/ 02 Versicherungsrecht

Versicherungsrecht mit Fokus – effizient, verbindlich, zielorientiert

Haben Sie Ärger mit Ihrer Versicherung? Im Versicherungsrecht stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zur Seite, um Ihre Rechte und Ansprüche bei einem Sachschaden oder Personenschaden gegenüber Versicherern geltend zu machen.

Das gilt insbesondere, wenn Ihr Versicherer nicht zahlt, nur teilweise leistet oder die Zahlung hinauszögert. Wenn nötig, setze ich Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.

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/ 03 Personenschäden

Personenschäden nach Unfall – Schadenersatz und Schmerzensgeld

Haben Sie einen körperlichen oder psychischen Schaden erlitten, z. B. nach einem Verkehrsunfall, einer Körperverletzung oder einer Fehlbehandlung? Ist dafür eine Person oder Organisation verantwortlich, entstehen oft erhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Ich setze Ihre Ansprüche für Sie durch – außergerichtlich und bei Bedarf vor Gericht.

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/ 04 Erbrecht

Erbrecht – Klarheit schaffen, Lösungen durchsetzen

Sie wollen Ihren Nachlass gestalten? Oder haben Sie geerbt – vielleicht sogar als Teil einer Erbengemeinschaft? In beiden Situationen ist eine rechtssichere Beratung entscheidend: bei der Testamentserstellung, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder bei Streitigkeiten rund um die Erbauseinandersetzung.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht begleite ich Sie bei allen Fragen rund um Nachlass und Erbschaft.

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Ersteinschätzung Ihrer Situation anfragen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Ich melde mich zeitnah mit einer ersten rechtlichen Einordnung und den nächsten Schritten.