Bubenzer Recht

Erbrecht für Erben – Klarheit nach dem Erbfall

Nach dem Tod eines Angehörigen finden sich Erben in einer ungewohnten Situation, in persönlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht.

 

Für viele stellt sich zunächst die Frage, wer Erbe der verstorbenen Person geworden ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben – sowohl für Einzelerben als auch für Erbengemeinschaften. Genauso stellt sich für (potenzielle) Erben die Frage: Kann und muss ich unter Umständen zeitnah etwas tun, um meine Rechte als Erbe ausüben zu können bzw. meinen Pflichten nachzukommen?

 

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Sie nach einem Todesfall und mache Ihre Rechte geltend – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Leistungen im Erbrecht

Als Rechtsanwalt für Erbrecht bin ich für Erben und Erbengemeinschaften Ansprechpartner in folgenden Angelegenheiten:

Sie benötigen rechtliche Orientierung nach einem Erbfall?

Schildern Sie kurz die Situation – ich ordne Ihre Rechte und Pflichten ein und empfehle die nächsten Schritte.

Wer hat geerbt?

Wer erbt, hängt davon ab, ob die gesetzliche Erbfolge nach BGB eintritt oder ob die verstorbene Person ein wirksames Testament hinterlassen hat, das die Erbfolge individuell regelt. Liegt ein Testament vor, ist zunächst zu klären, ob dieses Testament tatsächlich rechtswirksam ist.

Ist das der Fall, ist durch Auslegung zu ermitteln,

Oftmals ist das nur mit professioneller Unterstützung zu klären, weil Testamente nicht eindeutig formuliert sind.

Unklar, wer Erbe ist oder wie ein Testament zu verstehen ist?

Ich prüfe Wirksamkeit und Auslegung – und kläre Erbenstellung, Vermächtnisse und Pflichtteil.

Die wichtigsten Themen für Erben im Erbrecht

Erbengemeinschaft und Auseinandersetzungen

Erben mehrere Personen, werden sie eine Eigentümergemeinschaft am gesamten Nachlass und bilden eine Erbengemeinschaft. So werden grundsätzlich alle Erben gemeinsam Eigentümer aller Nachlassgegenstände. Das ist häufig problematisch, denn es entsteht eine Zwangsgemeinschaft der Erben mit oft sehr unterschiedlichen Interessen.

Bestenfalls sollte eine Erbengemeinschaft deswegen möglichst zeitnah aufgelöst und der Nachlass auseinandergesetzt werden, um Konflikte unter Erben zu vermeiden bzw. abzukürzen, die den Nachlass insgesamt schädigen können.

Enterbung und Pflichtteil

Werden nahe Angehörige – z. B. Kinder oder Ehepartner – beispielsweise durch ein Testament enterbt, werden sie nicht Erben und damit nicht Teil der Erbengemeinschaft. Dennoch besteht in der Regel ein Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser Pflichtteilsanspruch gegen die Erben beläuft sich immerhin auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

 

Nicht selten weigern sich Erbengemeinschaften allerdings, den Pflichtteil an die Berechtigten auszuzahlen, da das den Nachlass häufig finanziell erheblich belastet. Erbstreitigkeiten über den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsanspruch enden deswegen nicht selten vor Gericht.   

Ausschlagung der Erbschaft

In einigen Situationen sollten Erben über die Ausschlagung der Erbschaft nachdenken. Das ist vor allem der Fall, wenn der Nachlass überschuldet ist. Denn wer erbt, erbt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Hier kann nur eine Ausschlagung der Erbschaft helfen. Im Falle eines überschuldeten Nachlasses sollte auch für minderjährige Kinder direkt die Ausschlagung erklärt werden.  

 

Eine Ausschlagung will dennoch gut überlegt sein, auch wenn die Frist für die Ausschlagung in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Erbenstellung beträgt. Denn mit der Ausschlagung verliert der Erbe seine Position vollständig.

 

Die Ausschlagung der Erbschaft kann aber auch strategisch interessant sein, z. B. im höheren Alter, wenn sich Ehepartner auf ein Berliner Testament geeinigt hatten, oder generell, um Steuernachteile für Kinder zu vermeiden.

Erbengemeinschaft, Pflichtteil oder Ausschlagung? Ich ordne Ihre Situation rechtlich ein, prüfe Fristen und Ansprüche und empfehle die nächsten Schritte.

Erbscheinverfahren

Um seine Stellung als Erbe nachweisen zu können, benötigen Erben einen Erbschein. Er ist der offizielle Nachweis dafür, Erbe zu sein, und u. a. wichtig, um z. B. Banken oder Grundbuchämtern die Erbenstellung nachweisen zu können.

 

Das Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht ist nicht selten langwierig und kann sich durch Erbstreitigkeiten wie z. B. die Anfechtung eines Testaments erheblich verzögern. Anwaltliche Unterstützung im Erbscheinverfahren ist jedenfalls dann unverzichtbar.

Erbscheinverfahren stockt oder wird streitig?

Ich begleite Sie gegenüber dem Nachlassgericht – vom Antrag bis zur Klärung von Einwendungen.