Erbrecht für Erblasser – Nachlass rechtssicher gestalten
Nur eine aktive Nachlassgestaltung stellt sicher, dass das eigene Vermögen in der Form auf die nächste Generation, Freunde oder Verwandte übergeht, wie man es sich wünscht.
Eine rechtzeitige Regelung ist nicht nur im höheren Alter sinnvoll: Wer bereits in jungen Jahren Vermögen besitzt oder als Unternehmer tätig ist, sollte seinen Nachlass frühzeitig individuell regeln.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt keine letztwillige Verfügung (z. B. Testament, Erbvertrag) vor, tritt nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall erben in erster Linie Ehepartner und Kinder nach gesetzlich festgelegten Quoten.
Passt die gesetzliche Erbfolge zu Ihren Vorstellungen? Ich prüfe mit Ihnen die Ausgangslage und zeige sinnvolle Alternativen auf.
Oft entspricht das nicht den persönlichen Vorstellungen. Eine abweichende Regelung kann dann beispielsweise sinnvoll sein, um z. B.
- den Ehepartner finanziell abzusichern,
- die Unternehmensnachfolge im Todesfall klar zu regeln,
- steuerliche Vorteile für die Erben zu nutzen
- oder bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschließen (Enterbung).
Testament
Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich errichtet werden. Allerdings gelten dabei strenge Formvorschriften. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, besteht das Risiko, dass ein handschriftliches Testament unwirksam ist.
Neben der korrekten Form ist außerdem wichtig, dass das Testament eindeutig und widerspruchsfrei formuliert ist. Damit das gelingt, sollte es in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht formuliert werden. Man kann das Testament – auch als Ehegattentestament (z. B. Berliner Testament) – handschriftlich verfassen, ohne einen Notar einzuschalten.
Die wichtigsten Arten der letztwilligen Verfügungen sind:
- Einzeltestament,
- Ehegattentestament (Berliner Testament, Sylter Testament),
- Erbvertrag,
- Behindertentestament (Absicherung behinderter Angehöriger) sowie das
- Unternehmertestament.
Testament rechtssicher erstellen
Form, Inhalt und klare Regelungen – damit Ihr Wille wirksam umgesetzt wird
Unternehmertestament: Unternehmensnachfolge im Todesfall
Für Unternehmer ist eine klare Nachlassregelung unverzichtbar. Ohne entsprechende Verfügung kann die gesetzliche Erbfolge dazu führen, dass minderjährige Kinder oder Ehepartner Unternehmensanteile erben – mit der Gefahr der Handlungsunfähigkeit und wirtschaftlichen Problemen.
Deswegen ist es gerade für Unternehmer wichtig, über testamentarische Verfügungen die Nachfolge im Todesfall klar zu regeln, um Schaden vom Unternehmen und Mitarbeitern abzuwenden und Erbstreitigkeiten zu verhindern. Die Möglichkeiten, wie man das Unternehmen vom restlichen Vermögen für den Todesfall trennt und eine Nachfolge auch steuerlich sinnvoll gestaltet (Verschonung etc.), sind vielfältig.
Das Unternehmertestament sollte:
- mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen abgestimmt sein, da gesellschaftsrechtliche Regelungen Vorrang haben, und
- Pflichtteilsansprüche vermeiden oder abmildern (z. B. durch Pflichtteilsverzichtsverträge).
Unternehmensnachfolge im Todesfall regeln
Testament und Gesellschaftsrecht abgestimmt – Risiken und Streit vermeiden.
Schenkungen zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge
Wer sein Erbe zu Lebzeiten übertragen will, kann das mit Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge tun. In aller Regel werden hier Vermögenswerte an Kinder verschenkt, um die zu erwartende Erbschaftsteuerlast in der Zukunft zu senken.
Gerade Ehegatten (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro) genießen bei Schenkungen hohe Steuerfreibeträge im Hinblick auf die Schenkungsteuer.
Nach Ablauf von zehn Jahren kann der jeweilige Freibetrag erneut genutzt werden. Frühzeitige Planung ermöglicht so eine nahezu steuerfreie Übertragung größerer Vermögenswerte.
Rechtliche Vorsorge
Auch für den Fall schwerer Krankheit oder eines Unfalls sollten wichtige persönliche Entscheidungen im Voraus geregelt sein. Die wichtigsten Verfügungen für den Fall einer schweren Erkrankung mit Folgen für die eigene Handlungs- oder Geschäftsfähigkeit sollten frühzeitig erstellt werden.
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Vorsorge rechtlich sauber regeln
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – passend zu Ihrer Situation.