Bubenzer Recht

Medizin­recht für Leistungs­erbringer – rechts­sicher handeln, Risiken begrenzen

Das Medizin­­recht betrifft nicht nur nieder­gelassene oder angestellte Ärztinnen und Ärzte. Auch andere Heil­berufe wie Physio­­therapeuten, Psycho­­therapeuten oder Pflege­­kräfte sowie Träger und Betreiber von Kranken­häusern, Medizinischen Versorgungs­zentren oder Pflege­­diensten stehen regelmäßig vor medizin­rechtlichen Frages­tellungen. Als Rechts­anwalt und Fach­anwalt für Medizin­recht helfe ich Ihnen dabei, rechtliche Risiken früh­zeitig zu erkennen und Ihre Handlungs­fähigkeit zu sichern. Ich biete praxis­nahe Beratung, gestalte Verträge pass­genau und vertrete Ihre Interessen außer­gerichtlich oder, wenn nötig, auch vor Gericht.

Arzthaftungs­recht für Ärzte, medizinisches Personal und andere Behandler

Das Risiko, für Behandlungs­fehler haftbar gemacht zu werden, gehört zum medizinischen Alltag. Denn Menschen können Fehler unterlaufen – egal ob Arzt, Fach­personal oder andere Behandler. Um Risiken in diesem Bereich zu minimieren, kann es sinnvoll sein, sich grund­legend zu Haftungs­prävention und Organisation in Praxen, Pflege­einrichtungen oder Medizinischen Versorgungs­zentren beraten zu lassen. Steht bereits der Vorwurf eines Behandlungs­fehlers im Raum, geht es hingegen darum, unberechtigte Ansprüche auch in außer­gerichtlichen Verhandlungen effizient ab­zuwehren oder Lösungen zu finden, die die Interessen der Beteiligten nach­haltig wider­spiegeln. Lässt sich eine gerichtliche Auseinander­setzung nicht vermeiden, vertrete ich Sie auch im Arz­thaftungs­prozess.

Sie suchen Rat zum Thema Arzt­haftung – in Form präventiver Beratung oder als Ver­tretung in einem (drohenden) Arzthaftungs­prozess? Ich biete Ihnen als Fach­anwalt für Medizin­recht eine fundierte Erst­einschätzung.

Vertrags­gestaltung und -prüfung

Wesentlicher Aspekt des Medizin­rechts im Bereich der Leistungs­erbringer ist die Vertrags­gestaltung. Klare Verträge schaffen Sicherheit. Gerade in einem rechtlich so sensiblen Umfeld ist es essenziell, dass Verträge die jeweiligen Leistungen und anderen vertrag­lichen Pflichten exakt nach spezifischem Bedarf abbilden und rechtliche Risiken der Leistungs­erbringung maximal reduzieren.

Ich prüfe und erstelle für Sie unter anderem:

Ich begleite Sie auch in Vertrags­verhandlungen, damit Ihre Interessen zuverlässig gewahrt bleiben.

Sie möchten einen Vertrag prüfen oder anpassen lassen? Ich überprüfe rechtliche Risiken und formuliere sichere Regelungen – per E-Mail oder telefonisch. 

Vergütungsrecht der Heilberufe

Die Abrechnung medizinischer Leistungen mit Kranken­kassen, kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, privaten Kranken­versicherungen und Selbst­zahlern ist oft komplex und fehler­anfällig. Zudem bergen individuelle Honorar­vereinbarungen zusätzliche Streit­punkte.

Typische Problemfelder sind:

Grundsätzlich lässt sich festhalten: In vielen Fällen lassen sich Konflikte wegen Vergütungs­fragen über außer­gerichtliche Verhandlungen mit anwaltlicher Unter­stützung lösen. Wenn nötig, setze ich Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.
Sie benötigen Unter­stützung in einem Abrechnungs­konflikt oder bei der Gestaltung individueller Honorar­vereinbarungen? Kontaktieren Sie mich als Fach­anwalt für Medizin­recht – ich prüfe die Lage und zeige Ihnen die nächsten Schritte auf.

Berufsrecht der Heilberufe

Neben allgemeinen Regelungen gelten u. a. für Ärzte und Zahnärzte berufsrechtliche Vorschriften, die den Zugang zum Beruf und die Berufsausübung als solche reglementieren. Die wichtigsten Normen in diesem Bereich sind u. a.:

Natürlich bieten diese Vorschriften zusätzliches Potenzial für Auseinandersetzungen – einerseits mit Patienten, andererseits mit den zuständigen Kammern etc. In berufsrechtlichen Streitigkeiten geht es häufig um: