Bubenzer Recht

Arzt­haftungs­recht für Patienten – wenn ein Behandlungs­fehler Folgen hat

Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, darf erwarten, dass die Behandlung nach anerkannten medizinischen Standards erfolgt. Doch auch Ärzten unterlaufen Fehler.

 

Behandlungsfehler können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Kommt es zu einem Behandlungsfehler, sind Patienten den Folgen allerdings nicht machtlos ausgesetzt: Betroffene können in vielen Fällen erfolgreich Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen.

Behandlungs­fehler im Arzt­haftungs­recht

Von einem Behandlungs­fehler spricht man, wenn die Behandlung vom fach­ärztlichen Standard abweicht und dadurch ein körper­licher oder psychischer Schaden entsteht. Fehler können sowohl durch aktives Handeln als auch durch das Unter­lassen notwendiger Maß­nahmen entstehen.

Sie vermuten, dass ein Behandlungs­fehler Ihren Gesundheits­zustand verschlechtert hat? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu mir als Fach­anwalt für Medizin­recht auf.

Das Arzt­haftungs­recht unterscheidet zwei Kategorien:

Typ­ische Behandlungs­fehler im Arzt­haftungs­recht:

Schaden­ersatz und Schmerzens­geld im Arzthaftungs­recht

Kommt es zu einem Behandlungs­fehler, kann das zu einem Anspruch auf Schaden­ersatz bzw. Schmerzens­geld führen. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Behandlungsfehler, der ursächlich für den Schaden war.

Schaden­ersatz­an­sprüche

Diese beziehen sich dann auf eine Vielzahl unterschiedlicher materieller Schadenpositionen.

Der Anspruch auf Schmerzensgeld – eine Form des Schadenersatzes – soll Entschädigung für erlittene Schmerzen, seelisches Leid oder Einschränkungen der Lebensqualität leisten, die durch eine Verletzung oder Schädigung entstanden sind. Grundlage sind häufig Schmerzensgeldtabellen, die zwar nicht verbindlich sind, aber eine Orientierung bieten.

Sie wollen wegen eines Behandlungsfehlers Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen? Schildern Sie kurz, was passiert ist. Ich ordne Ihren Fall ein und empfehle die nächsten Schritte.

Formen von Behandlungsfehlern

Sie haben den Verdacht, dass Ihrem Arzt ein Behandlungs­fehler unter­laufen ist?

Meine Leistungen im Arzthaftungsrecht für Patienten

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Patienten in allen Phasen eines (möglichen) Arzthaftungsprozesses – vom ersten Verdacht einer Fehlbehandlung bis hin zum abgeschlossenen Arzthaftungsprozess, auch durch mehrere Instanzen.

 

Zu meinen Leistungen gehören u. a.:

Einsicht in Behandlungsunterlagen

Einholen medizinischer Gutachten

Kommunikation mit Versicherern und Ärzten

Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht