Arzthaftungsrecht für Patienten – wenn ein Behandlungsfehler Folgen hat
Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, darf erwarten, dass die Behandlung nach anerkannten medizinischen Standards erfolgt. Doch auch Ärzten unterlaufen Fehler.
Behandlungsfehler können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Kommt es zu einem Behandlungsfehler, sind Patienten den Folgen allerdings nicht machtlos ausgesetzt: Betroffene können in vielen Fällen erfolgreich Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen.
Behandlungsfehler im Arzthaftungsrecht
Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn die Behandlung vom fachärztlichen Standard abweicht und dadurch ein körperlicher oder psychischer Schaden entsteht. Fehler können sowohl durch aktives Handeln als auch durch das Unterlassen notwendiger Maßnahmen entstehen.
Sie vermuten, dass ein Behandlungsfehler Ihren Gesundheitszustand verschlechtert hat? Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu mir als Fachanwalt für Medizinrecht auf.
Das Arzthaftungsrecht unterscheidet zwei Kategorien:
- Einfacher Behandlungsfehler: Das ärztliche Verhalten weicht von anerkannten medizinischen Standards ab.
- Grober Behandlungsfehler: Das ärztliche Verhalten weicht besonders schwerwiegend von anerkannten medizinischen Standards ab (z. B. Patientenverwechslungen, OP-Instrumente im Körper, Verwechslung von Gliedmaßen bei Operationen). Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, profitieren Patienten von der Beweislastumkehr: Nicht der Patient muss den Fehler beweisen, sondern der Arzt muss nachweisen, dass er korrekt behandelt hat (Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht).
Typische Behandlungsfehler im Arzthaftungsrecht:
- missglückte Operationen,
- fehlerhafte Nachbehandlung,
- medikamentöse Fehlbehandlung,
- Geburtsschäden bei Mutter und Kind sowie
- Pflegefehler (z. B. in Senioren- oder Behinderteneinrichtungen).
Schadenersatz und Schmerzensgeld im Arzthaftungsrecht
Schadenersatzansprüche
Diese beziehen sich dann auf eine Vielzahl unterschiedlicher materieller Schadenpositionen.
- Heilbehandlungskosten und vermehrte Bedürfnisse
- Verdienstausfall/Erwerbsschaden
- Haushaltsführungsschaden
- Pflegekosten
- Zukunftsschäden
Der Anspruch auf Schmerzensgeld – eine Form des Schadenersatzes – soll Entschädigung für erlittene Schmerzen, seelisches Leid oder Einschränkungen der Lebensqualität leisten, die durch eine Verletzung oder Schädigung entstanden sind. Grundlage sind häufig Schmerzensgeldtabellen, die zwar nicht verbindlich sind, aber eine Orientierung bieten.
Sie wollen wegen eines Behandlungsfehlers Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen? Schildern Sie kurz, was passiert ist. Ich ordne Ihren Fall ein und empfehle die nächsten Schritte.
Formen von Behandlungsfehlern
Therapiefehler
Befunderhebungsfehler
Diagnosefehler
Therapieauswahlfehler
Organisationsfehler
Aufklärungsfehler
Sie haben den Verdacht, dass Ihrem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist?
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Senden Sie mir die wichtigsten Informationen.
Sie erhalten eine erste rechtliche Einordnung.
Meine Leistungen im Arzthaftungsrecht für Patienten
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Patienten in allen Phasen eines (möglichen) Arzthaftungsprozesses – vom ersten Verdacht einer Fehlbehandlung bis hin zum abgeschlossenen Arzthaftungsprozess, auch durch mehrere Instanzen.
Zu meinen Leistungen gehören u. a.:
Einsicht in Behandlungsunterlagen
Einholen medizinischer Gutachten
Kommunikation mit Versicherern und Ärzten
Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht