Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Personenschäden
Körperliche und psychische Schäden – ob als Folge von Behandlungsfehlern, Unfällen oder Gewalttaten – sind für Betroffene meist eine enorme Belastung. Wem durch andere ein Schaden zugefügt wird, hat in der Regel Anspruch auf Entschädigung, sprich Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.
Als Rechtsanwalt für Personenschäden in Frankfurt am Main helfe ich Ihnen, Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen – außergerichtlich und vor Gericht.
Schadenersatz bei Personenschäden
Der Anspruch auf Schadenersatz deckt die wirtschaftlichen Folgen eines Personenschadens ab, z. B.
- Heilbehandlungskosten und vermehrte Bedürfnisse: Arztkosten, aber auch Umbauten im Wohnumfeld etc.
- Verdienstausfall/Erwerbsschaden: Ersatzleistungen, wenn die Arbeitskraft als Folge des Personenschadens ganz oder teilweise eingeschränkt bleibt und deshalb das Einkommen sinkt.
- Haushaltsführungsschaden: Kosten für Unterstützung, wenn Betroffene alltägliche Aufgaben nicht mehr selbst erledigen können.
- Pflegekosten: Pflege, Betreuung und medizinische Hilfsmittel.
- Zukunftsschäden: finanzielle Belastungen, die erst später feststellbar sind.
Schmerzensgeld bei Personenschäden
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist hingegen auf einen finanziellen Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen gerichtet. Er soll Ausgleich für Schmerzen, seelisches Leid oder die Beeinträchtigung der Lebensqualität sein, die eine Person durch eine Verletzung oder Schädigung erlitten hat.
Die Auszahlung erfolgt nicht selten durch Rentenzahlungen, also in Form regelmäßiger Zahlungen über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum. Ist das nicht in Ihrem Interesse, setze ich mich für eine Kapitalisierung der Rentenansprüche ein, also die Umwandlung in eine einmalige, sofortige Zahlung.
Sie möchten Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen? Ich gebe Ihnen eine klare Ersteinschätzung zu Anspruch und Vorgehensweise.
Regress von Personenschadenansprüchen – Unterstützung für Geschädigte und Sozialversicherungsträger
Im Personenschadenrecht spielt nicht nur der unmittelbare Anspruch des Verletzten eine Rolle. Auch Sozialversicherungsträger wie z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungsträger können im Wege des Regresses Schadenersatz geltend machen. Juristisch bezeichnet man das als Übergang von Schadenersatzansprüchen auf Leistungsträger.
Ein typisches Beispiel:
Nach einem Unfall übernimmt die Krankenkasse zunächst die Kosten für Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Aufwendungen können anschließend im Rahmen des Regresses personenschadenrechtlicher Ansprüche vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden. Gleiches gilt für Renten- oder Unfallversicherungsträger, die z. B. Verletztengeld oder Rentenleistungen erbringen.
Regressfragen im Personenschadenrecht? Ich unterstütze bei Prüfung, Durchsetzung und Abstimmung mit Leistungserbringern.
Schmerzensgeldtabelle: Orientierung bei der Anspruchshöhe
Gerichte nutzen sogenannte Schmerzensgeldtabellen, um sich bezüglich der Höhe des Schmerzensgeldes zu orientieren. Diese Tabellen enthalten zahlreiche Urteile mit zugesprochenen Beträgen für bestimmte Verletzungen.
Wichtig: Jede Entscheidung hängt vom Einzelfall ab. Denn jeder Personenschaden ist nach Art und Schwere individuell. Gerichte berücksichtigen neben der Art der Verletzung auch Dauer, Schwere und persönliche Umstände.
Wie hoch kann das Schmerzensgeld in Ihrem Fall realistisch sein? Ich ordne Ihren Fall anhand der Rechtsprechung ein – individuell, nicht pauschal.
Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Personenschäden
Sie haben einen Personenschaden erlitten und suchen nun anwaltlichen Rat und Unterstützung?
Als Rechtsanwalt für Personenschäden unterstütze ich Sie, indem ich Ihre Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche
dem Grunde und der Höhe nach prüfe,
außergerichtlich oder vor Gericht gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung geltend mache oder
bei Bedarf einen (außer)gerichtlichen Abfindungsvergleich schließe, der die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung vorsieht und den Rechtsstreit beendet.