Bubenzer Recht

Schaden­ersatz und Schmerzens­geld bei Personen­schäden

Körper­liche und psychische Schäden – ob als Folge von Behand­lungs­fehlern, Unfällen oder Gewalt­taten – sind für Betroffene meist eine enorme Belastung. Wem durch andere ein Schaden zugefügt wird, hat in der Regel Anspruch auf Ent­schä­digung, sprich Schaden­ersatz und/oder Schmerzens­geld.

 

Als Rechts­anwalt für Personen­schäden in Frankfurt am Main helfe ich Ihnen, Schaden­ersatz und Schmerzens­geld durch­zusetzen – außer­gerichtlich und vor Gericht.

Schaden­ersatz bei Personen­schäden

Der Anspruch auf Schadenersatz deckt die wirt­schaft­lichen Folgen eines Personenschadens ab, z. B.

Schmerzens­geld bei Personen­schäden

Der Anspruch auf Schmer­zens­geld ist hingegen auf einen finan­ziellen Aus­gleich für körper­liche und see­lische Beein­träch­tigungen gerichtet. Er soll Aus­gleich für Schmerzen, see­lisches Leid oder die Beein­träch­tigung der Lebens­qualität sein, die eine Person durch eine Ver­letzung oder Schä­digung erlitten hat.

 

Die Aus­zahlung erfolgt nicht selten durch Renten­zahlungen, also in Form regel­mäßiger Zahlungen über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum. Ist das nicht in Ihrem Inter­esse, setze ich mich für eine Kapi­tali­sierung der Renten­ansprüche ein, also die Um­wandlung in eine ein­malige, so­fortige Zahlung.

Sie möch­ten Schadenersatz oder Schmer­zens­geld geltend machen? Ich gebe Ihnen eine klare Erst­ein­schätzung zu Anspruch und Vorgehensweise.

Regress von Personen­schaden­ansprüchen – Unter­stützung für Geschädigte und Sozial­versicherungs­träger

Im Personen­schaden­recht spielt nicht nur der unmit­telbare Anspruch des Verletzten eine Rolle. Auch Sozial­versicherungs­träger wie z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfall­versicherungs­träger können im Wege des Regresses Schaden­ersatz geltend machen. Juris­tisch bezeichnet man das als Über­gang von Schaden­ersatz­ansprüchen auf Leis­tungs­träger.

Ein typisches Beispiel:

Nach einem Unfall über­nimmt die Kranken­kasse zunächst die Kosten für Arzt­behand­lungen, Kranken­haus­auf­enthalte oder Reha­bilitations­maßnahmen. Diese Auf­wendungen können anschließend im Rahmen des Regresses personen­schaden­rechtlicher Ansprüche vom Schä­diger oder dessen Haft­pflicht­versicherung zurück­gefordert werden. Gleiches gilt für Renten- oder Unfall­versicherungs­träger, die z. B. Ver­letzten­geld oder Renten­leistungen erbringen.

Regressfragen im Personenschadenrecht? Ich unterstütze bei Prüfung, Durchsetzung und Abstimmung mit Leistungserbringern.

Schmer­zens­geld­tabelle: Orien­tierung bei der Anspruchs­höhe

Gerichte nutzen sogenannte Schmer­zens­geld­tabellen, um sich bezüglich der Höhe des Schmer­zens­geldes zu orien­tieren. Diese Tabellen ent­halten zahl­reiche Urteile mit zuge­sprochenen Beträgen für bestimmte Ver­letzungen.

 

Wichtig: Jede Ent­scheidung hängt vom Einzel­fall ab. Denn jeder Personen­schaden ist nach Art und Schwere indi­viduell. Gerichte berück­sichtigen neben der Art der Ver­letzung auch Dauer, Schwere und per­sön­liche Umstände.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld in Ihrem Fall realistisch sein? Ich ordne Ihren Fall anhand der Rechtsprechung ein – individuell, nicht pauschal.

Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Personenschäden

Sie haben einen Personen­schaden erlitten und suchen nun anwaltlichen Rat und Unter­stützung?

Als Rechts­anwalt für Personen­schäden unter­stütze ich Sie, indem ich Ihre Schaden­ersatz­ansprüche und Schmerzensgeld­ansprüche

dem Grunde und der Höhe nach prüfe,

außergerichtlich oder vor Gericht gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung geltend mache oder

bei Bedarf einen (außer)gerichtlichen Abfindungsvergleich schließe, der die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung vorsieht und den Rechtsstreit beendet.