Versicherungsrecht – wenn der Versicherer nicht leistet
Versicherungen sollen vor Schäden und ihren finanziellen Folgen absichern.
Voraussetzung für diese Absicherung ist allerdings, dass der Versicherer im Schadenfall – seiner vertraglichen Pflicht entsprechend – für den Schaden aufkommt und leistet, sprich: bezahlt. Grundlage für die Leistungspflicht sind dann die konkreten Versicherungsverträge inkl. der dazugehörigen Versicherungsbedingungen.
Im Schadenfall kommt es aber oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherer und Versicherten: Ist ein bestimmter Schaden – ganz oder teilweise – von der Versicherung erfasst? Muss der Versicherer für den Schaden (in vollem Umfang) aufkommen?
Ich prüfe als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Ablehnungsschreiben, Versicherungsbedingungen und den konkreten Deckungsumfang und setze Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Als Anwalt für Versicherungsrecht unterstütze ich Sie, wenn der Versicherer
- nicht bezahlt,
- nicht in der korrekten Höhe bezahlt oder
- die Zahlung/Leistung unnötig lange hinauszögert.
Bei Bedarf setze ich Ihren Anspruch selbstverständlich mit Nachdruck auch vor Gericht durch.
In dieser Situation
- prüfe ich Ihren Versicherungsschein inkl. Vertragsbedingungen,
- kläre ich Ihre Leistungsansprüche im konkreten Schadenfall,
- unterstütze ich Sie bei der Schadenmeldung und Kommunikation mit dem Versicherer und
- mache ich Ihre Leistungsansprüche gegen den Versicherer für Sie im korrekten Umfang geltend.
Versicherungsrecht: Unterstützung in allen Bereichen
Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Im Versicherungsrecht unterscheidet man grundsätzlich Personenversicherungen und Sachversicherungen, die dann wiederum ganz unterschiedliche Schäden absichern.
Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht unterstütze ich Sie bei versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Personenversicherungen
Als Personenversicherungen bezeichnet man all die Versicherungen, die einzelne Personen gegen Risiken absichern, die
- ihre körperliche Unversehrtheit,
- ihre Gesundheit,
- ihre Arbeitskraft oder ihr Leben betreffen.
Zu den Personenversicherungen zählen u. a. folgende Versicherungen:
Private Krankenversicherung (PKV)
Private Krankenzusatzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Private Unfallversicherung
Die Pflegezusatzversicherung
Die Risikolebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei Problemen mit Ihrer Versicherung, etwa bei Berufsunfähigkeit, in der privaten Krankenversicherung, nach einem Kfz-Schaden oder bei einem Streit mit der Rechtsschutzversicherung?
Klare Einschätzung statt langer Unsicherheit.
Sachversicherungen
Die Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Sie sichert Gebäude im Eigentum der versicherten Person – nicht Gegenstände im Gebäude! – gegen Feuer, Leitungswasser, Wetter, Vandalismus ab.