Bubenzer Recht

Versicherungsrecht – wenn der Versicherer nicht leistet

Versicherungen sollen vor Schäden und ihren finan­ziellen Folgen absichern.

 

Voraus­setzung für diese Absicherung ist aller­dings, dass der Versi­cherer im Schadenfall – seiner vertrag­lichen Pflicht entspre­chend – für den Schaden aufkommt und leistet, sprich: bezahlt. Grundlage für die Leistungs­pflicht sind dann die konkreten Versiche­rungsverträge inkl. der dazu­gehörigen Versiche­rungsbedingungen.

 

Im Schadenfall kommt es aber oft zu Meinungs­verschiedenheiten zwischen Versi­cherer und Versicherten: Ist ein bestimmter Schaden – ganz oder teilweise – von der Versiche­rung erfasst? Muss der Versi­cherer für den Schaden (in vollem Umfang) aufkommen?

Ich prüfe als Rechts­anwalt für Versiche­rungsrecht Ablehnungsschreiben, Versicherungsbedingungen und den konkreten Deckungsumfang und setze Ihre Ansprüche außer­gerichtlich und gericht­lich durch.

Als Anwalt für Versicherungs­recht unterstütze ich Sie, wenn der Versicherer

Bei Bedarf setze ich Ihren Anspruch selbst­verständlich mit Nachdruck auch vor Gericht durch.

In dieser Situation

Versicherungsrecht: Unterstützung in allen Bereichen

Versiche­rung ist nicht gleich Versiche­rung. Im Versiche­rung­srecht unter­scheidet man grund­­sätzlich Personen­versicherungen und Sach­­versicherungen, die dann wiederum ganz unter­­schiedliche Schäden absichern.

 

Als Rechts­anwalt für Versiche­rungs­recht unter­stütze ich Sie bei versiche­rungs­rechtlichen Angelegen­­heiten.

Personenversicherungen


Als Personen­versicherungen bezeichnet man all die Versiche­rungen, die einzelne Personen gegen Risiken absichern, die

Zu den Personen­versicherungen zählen u. a. folgende Versiche­rungen:

Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei Problemen mit Ihrer Versicherung, etwa bei Berufsunfähigkeit, in der privaten Krankenversicherung, nach einem Kfz-Schaden oder bei einem Streit mit der Rechtsschutzversicherung?

Klare Einschätzung statt langer Unsicherheit.

Sachversicherungen